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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Vertrag:

Ein unterzeichnetes Exemplar dieses bereits mündlich vereinbarten Vertrages muss spätestens in 10 Tagen ab Ausstellungsraum bei TDE Tscharner DJ & Event zurück sein. (PDF / E-Mail oder Post). Einseitige Vertragsänderung ohne Rücksprache werden nicht akzeptiert.

 

Vertragsabschluss / Gültigkeit des Vertrags: Nur bei gegenseitiger Bestätigung (PDF / E-Mail oder Papier).

 

Bewilligungen:

Konzessionen, Bewilligungen zur Inbetriebnahme der Geräte und jede Art von Ausführungslizenzen besorgt sich der Veranstalter selbst auf eigene Rechnung.

SUISA: Wer Musik im privaten Rahmen nutzt, das heisst im Freundes- und Verwandtenkreis, braucht keine Erlaubnis. Alle anderen Nutzungen sind öffentlich und erfordern eine Lizenz der SUISA. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, die Erlaubnis für die öffentliche Nutzung einzuholen. www.suisa.ch/de/kunden.html

Haftung:

Haftung des Veranstalters: Sobald sich das gesamte Künstler-Material im Auftrittslokal befindet, übernimmt der Veranstalter im Umfange der Veranstalterhaftpflicht im Zeitfenster der Veranstaltung die Haftung für allfällige Diebstähle oder Beschädigung des Materials die durch Drittpersonen verursacht werden.

Jede Art von Manipulation an den Geräten und Zubehör durch Drittpersonen ist untersagt. Alle Schäden bzw. eines Totalschadens werden die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes oder Wiederbeschaffung der Geräte dem Veranstalter belastet.

 

Versicherung:

Der Veranstalter verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zu treffen, damit das Gastspiel ohne Störungen verlaufen kann. Ereignisse, welche die Durchführung des Auftrittes behindern oder zum Abbruch führen, entbinden nicht von der Bezahlung der vereinbarten Gage. Z.B.: gegen Beschädigung, Feuer-, Wasser-, Diebstahl und Elementarschäden.

  

TDE weist jede Art von Haftung zurück, die im Zusammenhang mit Schäden und Störungen, welche durch die Geräte von TDE verursacht wurden.

 

Werbung:

Der Veranstalter verpflichtet sich auf Plakaten, Flyer, Homepage, Social Media, u.s.w. entsprechend Werbung für den Künstler von TDE zuveröffentllichen.

TDE behält sich das Recht vor, am Veranstaltungsort und an den Geräten Werbung in angemessener Grösse anzubringen.

Die Firmenlogos und Schriftzüge dürfen durch Drittpersonen weder entfernt, noch unsichtbar gemacht werden.

 

Anschlüsse:

Technische Bedingungen: Die Bühne sollte zwischen 4 m2 bis 6 m2  sein. Stromanschlüsse:

Die Tontechnik (1 x 3 Phasen, 230 V) und für die Lichttechnik (1x 3 Phasen, 230 V) sollte gewährleistet sein.

 

Stornierung:

Absage oder Vertragsbruch des Veranstalters:

100% der Gage = ab 13 Tage vor der Veranstaltung

50% der Gage = bis 14 Tage vor der Veranstaltung

Bei Eintreten höherer Gewalt, unabwendbare Massnahmen von Behörde, Ausbrüche von Infektionskrankheiten, Epidemien, Pandemien, Unfall, Naturkatastrophen oder Krieg können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Ausser es besteht eine Andere schriftliche Abmachung.

 

Zahlungsbedingung:

Die Gage (Netto, CHF) muss gemäss Vertrag vom Veranstalter bezahlt werden. TDE ist berechtigt, eine Anzahlung bzw. Vorklasse vom Veranstalter zu verlangen.

 

Vertretung:

Der Künstler von TDE kann sich im Verhinderungsfall durch eine andere entsprechende, ausgebildete sowie geeignete Person vertreten lassen.

 

Fotograf:

Der Fotograf von TDE kann Fotos und Videos von diesem Event für eigene Referenzen und Werbezwecke verwenden.

Aussert es wird vom Veranstalter beim Vertragsabschluss nicht erwünscht und wird schriftlich im Vertrag erwähnt.

 

Verpflegung:

Verpflegung für den Künstler/Vertretung inkl. Begleitperson:

Essen/Imbiss sowie Getränke (Alkoholfrei ohne Limitierung), muss während der Präsenzzeit am Auftrittsort vom Veranstalter organisiert und übernommen werden.

 

Anwedbares Recht:

Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem Schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Baden.

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